Verwaltungsrecht

sartoriusBürger und Staat stehen in vielfältiger Beziehung zueinander, sei es, weil staatliche Stellen – Bund, Länder oder Gemeinden – dem Bürger bestimmte Handlungen untersagen oder aber solche Handlungen oder staatliche Leistungen von behördlichen Genemigungen abhängig machen wollen.

Allen Fällen ist gemein, dass der Staat durch Verwaltungsakte handelt, die in einem demokratischen Rechtsstaat sowohl durch ein innerbehördliches Verfahren (Widerspruchsverfahren) als auch – falls nicht schon dies zu Erfolg führt – durch ein unabhängiges verwaltungsgerichtliches Verfahren überprüft werden können.

paragraphIch bin seit über 20 Jahren auf solche Verfahren auf Seiten des Bürgers spezialisiert und verfüge – da ich bereits ebenso lange auch auf Behördenseite tätig bin (Landesamt zur Regekung offener Vermögensfragen und Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern) über den „Blick in beide Welten“, der oft zu einer schnelleren und konfliktfreieren Lösung führt.

Wenden Sie sich mit allen Prolemen beim „Kampf mit Behörden“ vertrauensvoll an mich.