Hochschul- und Zulassungsrecht

Die Entscheidung für ein Hochschulstudium ist eine für das weitere Leben eines jungen Menschen ein entscheidender Lebensschritt.

Um so bedeutsamer wird der Umstand, dass für eine Vielzahl von Studiengängen der Zugang zur Hochschule durch zunehmend rigide Zulassungsbeschränkungen erschwert wird, die nicht immer die Eignung des Kandidaten für das angestrebe Studim in den Vordergrund stellen, sondern alleine Abiturnoten und Wartezeiten.

Hinzu kommt, dass oftmals die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Studienplätze in rechtlch anfechtbarer Weise berechnet werden.

Dies kann unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) – die auch die Wahl des Ausbildungsplatzes schützt – problematisch sein und dazu führen, dass die (Nicht-)Vergabeentscheidung eines Studienplatzes mit Erfolg angefochten werden kann.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei, wenn sie hierzu fundierte Beratung wünschen.