Recht der offenen Vermögensfragen

Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 sind auf die Bundesrepublik Deutschland und die „neuen Länder“ völlig neue Aufgaben zugekommen, um die vielfältigen Vermögensverluste durch Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in eine sozialverträglichen Art und Weise rückgangig zu machen.

Der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ klang damals plausibel, hat aber vielfältige Probleme mit sich gebracht, die noch heute bei der Durchführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG), des Entschädigungs- (EntschG) und Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) die Behörden und Gerichte beschäftigen.

Als langjähriger Berater des damaligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Mecklenburg-Vorpommern führe ich noch heute eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Prozessen sowohl für das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern – Regelung offener Vermögensfragen – als auch für Antragsteller in solchen Verfahren in anderen Bundesländern. Hierbei habe ich an mehreren Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auf diesem Gebiet mitgewirkt (z.B. zuletzt BVerwG 5 C 15.12, BVerwG 8 B 20.13 und BVerwG 8 C 13.18 Ihre Probleme in Verfahren im vermögens- sowie Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht sind damit bei mir in guten Händen.